| 1. Kurs-
/ Lehrgangs-Datenblatt
Die spezifischen Informationen wie Dauer, Kosten, Termine sowie
die zu den allgemeinen Bedingungen abweichenden Konditionen werden
im Kurs- / Lehrgangs-Datenblatt (im weiteren "Datenblatt"
genannt) publiziert. Publikationen der zti auf dem Internet sind
den gedruckten Informationen gleichgestellt. Das Datenblatt ist
der Kurs- / Lehrgangsspezifischen Broschüre beigelegt. Es kann
zudem auf der zti-Homepage eingesehen werden. Die Angaben auf dem
Datenblatt sind integrierender Bestandteil der allgemeinen Bedingungen
der zti und stehen über den allgemeinen Bedingungen der zti.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Kurs- / Lehrgangsspezifischen
Formular. Die Anmeldefrist ist auf dem Datenblatt ersichtlich. Mit
der Anmeldung gelten sowohl die allgemeinen Bedingungen, die Reglemente
der zti (Prüfungsreglement, Schulordnung, Hausordnung), und
die spezifischen Bedingungen auf dem Datenblatt als akzeptiert.
Anmeldungen werden von der zti schriftlich bestätigt.
Die persönlichen Daten werden elektronisch erfasst, sind aber
Dritten nicht zugänglich. Zu Forschungszwecken können
Adressen (Vorname, Name, Strasse, Wohnort) von der zti weitergegeben
werden. Dazu ist die schriftliche Ermächtigung auf dem Anmeldeformular
notwendig.
3. Schulgeld
Die Semester- / Lehrgangs- / Kurskosten (im weiteren "Schulgeld"
genannt) werden im Datenblatt publiziert. Die Benutzung der Labors
und Computereinrichtungen sowie die Prüfungsgebühren sind
in der Regel im Schulgeld enthalten. Hard- und Software für
die persönliche Nutzung ist nicht im Schulgeld enthalten. Das
Schulgeld wird im Voraus erhoben, die Zahlungsfrist beträgt
30 Tage ab Rechnungsdatum. Auf vorheriges Gesuch hin kann die Schulleitung
in begründeten Ausnahmefällen andere Zahlungsmodi vereinbaren.
Die zti erhebt darauf einen Zuschlag. Die zti behält sich vor,
die Schulgelder jeweils per Semesterbeginn anzupassen.
4. Abmeldung / Studienabbruch
Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen. Für Abmeldungen
nach erfolgter Anmeldebestätigung wird eine Bearbeitungsgebühr
von 15% der geschuldeten Semester-/Lehrgangs-/Kurskosten (minimal
CHF 100.–, maximal CHF 800.–) erhoben. Bei Abmeldungen
nach Anmeldeschluss, bei Nichterscheinen und bei Studienabbruch
werden die vollen Semester-/Lehrgangs-/Kurskosten erhoben. Über
Ausnahmeregelungen bei besonderen Gründen einer Abmeldung /
Studienabbruch entscheidet die Schulleitung. Bei Verhinderung sind
Umbuchungen bis zum nächsten Start des Lehrgangs / Kurses möglich.
Das Schulgeld bleibt für die ursprüngliche Anmeldung geschuldet.
Es wird auf Antrag am nächsten Lehrgang / Kurs angerechnet.
Für Umbuchungen nach erfolgter Anmeldebestätigung wir
eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– erhoben.
5. Durchführung
Kurse / Lehrgänge werden nur bei genügender Beteiligung
durchgeführt. Die zti hat das Recht, Kurse und Lehrgänge
kurzfristig abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu
verschieben. Bei Absagen entstehen für die zti keine weiteren
Verpflichtungen. Angemeldete Personen haben in diesem Fall das Recht,
ihre Anmeldung innert eines Monates ohne Kostenfolge zurückzuziehen.
6. Voraussetzungen
Die in der spezifischen Kurs- /Lehrgangsbroschüre angegebenen
Voraussetzungen sind zwingend. Die Voraussetzungen müssen nicht
in der zti erworben werden. Aus Gründen der Fairness kann im
Unterricht nicht näher auf Themen eingegangen werden, die als
Voraussetzung für den Kurs- / Lehrgangsbesuch gelten.
7. Verschiedenes
Änderungen, insbesondere der Programme, Schulgelder, Lerninhalte,
Unterrichtstage, -orte, -zeiten und -dauer bleiben vorbehalten.
Externe Prüfungsgebühren und -vorschriften werden durch
die jeweilige Organisation festgelegt. Die Studierenden sind durch
die zti nicht versichert.
Ausgabe August 2003
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