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Zuger Techniker- und Informatikschule zti Zuger Techniker- und Informatikschule, Landis+Gyr-Str. 1, 6304 Zug Tel 041 724 40 24 Fax 041 724 52 62     
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  NEWS
  Allgemeine Bedingungen  
     
  1. Kurs- / Lehrgangs-Datenblatt

Die spezifischen Informationen wie Dauer, Kosten, Termine sowie die zu den allgemeinen Bedingungen abweichenden Konditionen werden im Kurs- / Lehrgangs-Datenblatt (im weiteren "Datenblatt" genannt) publiziert. Publikationen der zti auf dem Internet sind den gedruckten Informationen gleichgestellt. Das Datenblatt ist der Kurs- / Lehrgangsspezifischen Broschüre beigelegt. Es kann zudem auf der zti-Homepage eingesehen werden. Die Angaben auf dem Datenblatt sind integrierender Bestandteil der allgemeinen Bedingungen der zti und stehen über den allgemeinen Bedingungen der zti.

2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Kurs- / Lehrgangsspezifischen Formular. Die Anmeldefrist ist auf dem Datenblatt ersichtlich. Mit der Anmeldung gelten sowohl die allgemeinen Bedingungen, die Reglemente der zti (Prüfungsreglement, Schulordnung, Hausordnung), und die spezifischen Bedingungen auf dem Datenblatt als akzeptiert. Anmeldungen werden von der zti schriftlich bestätigt.
Die persönlichen Daten werden elektronisch erfasst, sind aber Dritten nicht zugänglich. Zu Forschungszwecken können Adressen (Vorname, Name, Strasse, Wohnort) von der zti weitergegeben werden. Dazu ist die schriftliche Ermächtigung auf dem Anmeldeformular notwendig.

3. Schulgeld
Die Semester- / Lehrgangs- / Kurskosten (im weiteren "Schulgeld" genannt) werden im Datenblatt publiziert. Die Benutzung der Labors und Computereinrichtungen sowie die Prüfungsgebühren sind in der Regel im Schulgeld enthalten. Hard- und Software für die persönliche Nutzung ist nicht im Schulgeld enthalten. Das Schulgeld wird im Voraus erhoben, die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Auf vorheriges Gesuch hin kann die Schulleitung in begründeten Ausnahmefällen andere Zahlungsmodi vereinbaren. Die zti erhebt darauf einen Zuschlag. Die zti behält sich vor, die Schulgelder jeweils per Semesterbeginn anzupassen.

4. Abmeldung / Studienabbruch
Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen. Für Abmeldungen nach erfolgter Anmeldebestätigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 15% der geschuldeten Semester-/Lehrgangs-/Kurskosten (minimal CHF 100.–, maximal CHF 800.–) erhoben. Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss, bei Nichterscheinen und bei Studienabbruch werden die vollen Semester-/Lehrgangs-/Kurskosten erhoben. Über Ausnahmeregelungen bei besonderen Gründen einer Abmeldung / Studienabbruch entscheidet die Schulleitung. Bei Verhinderung sind Umbuchungen bis zum nächsten Start des Lehrgangs / Kurses möglich. Das Schulgeld bleibt für die ursprüngliche Anmeldung geschuldet. Es wird auf Antrag am nächsten Lehrgang / Kurs angerechnet. Für Umbuchungen nach erfolgter Anmeldebestätigung wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– erhoben.

5. Durchführung
Kurse / Lehrgänge werden nur bei genügender Beteiligung durchgeführt. Die zti hat das Recht, Kurse und Lehrgänge kurzfristig abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Bei Absagen entstehen für die zti keine weiteren Verpflichtungen. Angemeldete Personen haben in diesem Fall das Recht, ihre Anmeldung innert eines Monates ohne Kostenfolge zurückzuziehen.

6. Voraussetzungen
Die in der spezifischen Kurs- /Lehrgangsbroschüre angegebenen Voraussetzungen sind zwingend. Die Voraussetzungen müssen nicht in der zti erworben werden. Aus Gründen der Fairness kann im Unterricht nicht näher auf Themen eingegangen werden, die als Voraussetzung für den Kurs- / Lehrgangsbesuch gelten.

7. Verschiedenes
Änderungen, insbesondere der Programme, Schulgelder, Lerninhalte, Unterrichtstage, -orte, -zeiten und -dauer bleiben vorbehalten. Externe Prüfungsgebühren und -vorschriften werden durch die jeweilige Organisation festgelegt. Die Studierenden sind durch die zti nicht versichert.

Ausgabe August 2003

 
     
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